Den Führerschein in der Schweiz machen

Die Berechtigung, ein Fahrzeug zu lenken ist die Voraussetzung dafür, mit dem Auto, einem Motorrad, oder einem anderen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Von Land zu Land unterscheiden sich die Abläufe, wie man als junger Mensch zu dieser Berechtigung kommt. In Österreich und Deutschland kann man bereits mit 17 Jahren ein Auto lenken. In Deutschland gibt es dazu das begleitete Fahren. In Österreich absolviert man die Ausbildung unter dem Namen L17 und legt auch nach dem Führerscheinerwerb noch Prüfungen und Perfektionsfahrten ab. Will man den Führerschein in der Schweiz machen, gibt es auch dort seit 2021 die Möglichkeit, die Ausbildung mit 17 Jahren zu starten. Allerdings muss man, wenn man den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag beantragt, eine 12-monatige Ausbildung absolvieren.

Führerschein in der Schweiz

Die Ausbildung zum Führerschein in der Schweiz dauert mindestens 12 Monate, wenn man vor dem 20. Geburtstag damit startet. Startet man mit der Führerscheinausbildung später, dann entfällt die Lernphase. Grundsätzlich muss man folgende Schritte setzen, wenn man den Führerschein in der Schweiz machen will:

Nothelferkurs

Was in anderen Ländern im Laufe der Ausbildung passiert, ist in der Schweiz der erste Schritt. Man besucht einen Kurs, der in 10 Lektionen alle relevanten Informationen für das Verhalten in Notsituationen vermittelt. Neben anatomischem Grundwissen erlernt man Wiederbelebung und die stabile Seitenlage, erfährt, wie man sich bei Unfällen verhält und welche Notrufnummern gewählt werden müssen. Hat man den Nothelferkurs absolviert, hat man 6 Jahre Zeit, den Lernfahrausweis zu beantragen.

Sehtest

Neben dem Nothelferkurs muss auch ein Sehtest absolviert werden, bevor man den Lernfahrausweis beantragen kann. Dazu besucht man einen zertifizierten Optiker, oder einen Augenarzt. Die Kosten variieren je Anbieter. Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis und der ausgefüllte Antrag für den Lernfahrausweis. Trägt man eine Brille, dann muss auch die Brille mitgebracht werden. Der Sehtest ist für 2 Jahre gültig.

Rund um das Autofahren gibt es in der Schweiz klare Regeln und hohe Bußgelder und Strafen

Lernfahrausweis

Dieser Ausweis wird beim Straßenverkehrsamt des Wohnkantons heruntergeladen und ausgefüllt. Zusammen mit einem Lichtbildausweis, der Bestätigung für den Nothelferkurs und den Sehtest, sowie einem farbigen Passfoto reicht man den Antrag auf den Lernfahrausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle, bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Straßenverkehrsamt des Kantons ein. Den Antrag kann man bereits bis zu 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag stellen, um so rasch wie möglich nach dem 17. Geburtstag mit der Ausbildung zu beginnen. Allerdings musst Du vorher noch eine Prüfung ablegen.

Theorieprüfung

Bevor man am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss eine Theorieprüfung abgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt vergibt nach der Beantragung des Lernfahrausweises eine Registrierungsnummer, mit der man sich für die Theorieprüfung anmelden kann. Die Prüfung besteht aus 50 Fragen, die als Multiple Choice aufgebaut sind. Jeweils mindestens eine der drei Antwortmöglichkeiten ist richtig und höchstens zwei davon sind falsch. Allerdings gibt es auch die Möglichkeiten, dass mehrere, oder alle Antworten richtig sind. Als richtig beantwortet gelten nur jene Fragen, bei denen alle Checkboxen korrekt angekreuzt wurden. Pro Frage erhält man 3 Punkte. 135 Punkte, oder 90 Prozent müssen erreicht werden, um die Theorieprüfung zu bestehen. Besteht man die Theorieprüfung nicht, kann sie beliebig oft, jeweils nach 14 Tagen wiederholt werden. Dabei fallen aber jedes Mal die Prüfungsgebühren an. Für die Vorbereitung macht es daher Sinn, auf Apps und Websites zurückzugreifen, die ähnlich aufgebaut sind, wie das Prüfungssystem.

Die Führerscheinausbildung in der Schweiz zielt darauf ab, vernünftige und besonnene Autofahrer auszubilden, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen

Fahrstunden

Hat man die Theorieprüfung bestanden, wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Damit ist man berechtigt, Fahrstunden zu nehmen. Das kann man einerseits über eine Fahrschule, zusammen mit einem professionellen Fahrlehrer machen, oder die Fahrpraxis privat erwerben. Ein Fahrlehrer ist in der Schweiz nicht verpflichtend. Hat man den Lernfahrausweis erhalten, kann man mit einer geeigneten Begleitperson sofort losfahren. Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mehr als 3 Jahren einen Führerschein besitzen. Den Führerschein muss die Begleitperson zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen. Selbstverständlich darf die Begleitperson nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Durchschnittlich werden im Rahmen der Ausbildung etwa 1.000 Kilometer zurückgelegt. Je mehr Fahrpraxis man in dieser Zeit erwirbt, umso besser. Solange das Fahrzeug für Übungsfahrten genützt wird, muss eine blaue Tafel mit weißem L angebracht werden. Diese Tafel muss nach der Fahrstunde wieder entfernt werden.

Verkehrskundeunterricht

Nachdem die theoretische Prüfung abgelegt wurde und bevor man zur praktischen Prüfung antreten kann, muss der VKU besucht werden. In diesem Kurs lernt man alles über Verkehrssicherheit, Fahrzeugsicherheit und die verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Außerdem erfährt man wichtige Fakten zur Bewegung der Fahrzeuge, der Straßenkunde und die eigene Fahrfähigkeit. Die VKU wird von Fahrschulen angeboten und findet in 8 Lektionen statt. Diese VKU Zürich verteilt die Lektionen auf zwei Abende zu je 4 Stunden. Seit 1993 ist der Verkehrsunterricht verpflichtend und nach dem Absolvieren der Fahrstunden der letzte Schritt, bevor man zur praktischen Prüfung antreten kann.

Praktische Prüfung

Im Regelfall meldet der Fahrlehrer den Schüler zur Prüfung an. Allerdings kann man sich natürlich auch selbst anmelden. Die Prüfung absolviert man dann alleine mit dem Prüfer. Der Fahrlehrer wartet so lange. Während der Prüfung kann man ein beliebiges Auto fahren. Empfehlenswert ist aber das Fahrzeug, mit dem man auch während der Übungsstunden gefahren ist. Bei der Prüfung stellt der Prüfer technische Fragen und gibt Anweisungen. Bewertet wird, ob man in der Lage ist, das Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Entscheidet der Prüfer, dass man die Fahrprüfung nicht bestanden hat, dann kann man sie bis zu dreimal wiederholen. Die erste Wiederholung ist noch relativ einfach. Man braucht eine schriftliche Bestätigung des Fahrlehrers, führt ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes und muss eine verpflichtende Anzahl an Fahrstunden nehmen. Für den dritten Versuch muss am Computer ein Fahreignungstest abgelegt werden. Schafft man die Prüfung auch im dritten Versuch nicht, verfällt der Lernfahrausweis. Für einen vierten Versuch muss man ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellen lassen.

WAB

Innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Führerschein ausgestellt wurde, muss eine WAB, ein Weiterausbildungskurs besucht werden. Es gibt dazu keine spezielle Erinnerung. Man muss den Kurs also selbstständig und rechtzeitig buchen. Vergisst man den WAB, dann wird der Führerschein entzogen. Gerät man ohne einen Nachweis in eine Verkehrskontrolle, wird ein hohes Bußgeld fällig.

Alkohol am Steuer ist ein Grund dafür, den Probeführerschein abzugeben

Probeführerschein

Hat man schließlich den Führerschein erhalten, dann wird dieser für die ersten drei Jahre als Probeführerschein ausgestellt. Lässt man sich innerhalb der dreijährigen Frist etwas zuschulden kommen, dann wird der Führerschein entzogen und muss neu beantragt werden. Rechtzeitig vor dem Ablauf der Probezeit wird der unbefristete Führerschein zugeschickt. Unter Umständen wird ein neues Foto verlangt, ansonsten läuft das in der Schweiz automatisch ab.

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